Jährliche Überprüfung von PSA gegen Absturz durch einen Sachkundigen
"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser"
Um die ständige Einsatzbereitschaft von Produkten im Bereich der Absturzsicherung zu gewährleisten muss vor jedem Gebrauch eine Sicht- und Funktionsprüfung auf den einwandfreien Zustand vom Anwender durchgeführt werden.
Darüber hinaus ist Zulassungsvoraussetzung nach DIN EN 365, dass jede persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nach einer Beanspruchung - oder wenn Zweifel in Bezug auf die Sicherheit bestehen - mindestens jedoch alle 12 Monate durch einen Sachkundigen geprüft werden muss.
Selbstverständlich sind wir gern bereit, diese jährlichen Überprüfungen für Sie
durchzuführen und
in einer zugehörigen Kontrollkarte der Produkte zu dokumentieren.
Wir bieten die Revision für unsere, als auch Produkte anderer Hersteller an, und kann sowohl bei Ihnen
vor Ort – auch im Anschluss eines Seminars – oder auch in unserem Hause durch Postversandt erfolgen.
Unsere Leistungen:
- Höhensicherungsgeräte │ EN360
- Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer │ EN354/EN355
- Auffanggurte │ EN361/EN358/EN813
- Abseilgeräte │ EN341
- Rettungshubgeräte │ EN1496
- Dreibäume │ EN795
- Einzelanschlagpunkte │ EN795
- Mobile Anschlagpunkte │ EN795
- Steigschutzsysteme │ EN353-1
- Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung │ EN353-2
Andere Prüfungen auf Anfrage